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Atha Yoga-Seminarhaus
Camí Hort del Senyor, 6
43893 Altafulla, Spanien
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Technische Umsetzung www.sepa.at
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Haftung:
Sämtliche Texte auf der Homepage Athayoga-Altafulla wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Eine Haftung des Atha Yoga-Seminarhauses wird daher ausgeschlossen. Die Links zu anderen Webseiten wurden sorgfältig ausgewählt. Da das Atha Yoga-Seminarhaus auf deren Inhalt keinen Einfluss hat, übernimmt es dafür keine Verantwortung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Kooperation bzw. Teilnahme an einem Workshop im Atha Yoga Seminarhaus in Altafulla werden automatisch die AGB´s akzeptiert.
Seminarhaus Villa Isabel
Das Seminarhaus Villa Isabel steht jeweils einer einzigen Gruppe zur Verfügung. In den Preisen ist die Unterkunft in der Villa oder mit anderen Kooperationspartnern, die Benutzung des Seminarraums, Pools und Gartens, sowie die Verpflegung (abhängig vom Workshop) inkludiert.
Zeitplan
Die Workshop-Leiter/innen werden gebeten, ihren Wochenplan spätestens 1 Woche vor Seminarstart bekannt zu geben und ihn, so weit als möglich, einzuhalten. Nur so wird ein reibungsfreier Ablauf möglich.
Wertgegenstände
Die Wertgegenstände aller Gäste (Kurlsleiter/innen so wie Kursteilnehmer/innen) sollten möglichst in den Zimmern verbleiben und die Zimmertüren abgeschlossen werden. Wir haften nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Eigentum von Gästen.
Voraussetzungen für den Yoga-Unterricht
Idealerweise wird Yoga mit leerem Magen geübt, daher sollte man mindestens 2 Stunden vor dem Üben nichts mehr essen. Da die Übungen generell eine starke Wirkung auf die Verdauungsorgane haben, sollte während des Unterrichts auch nicht getrunken werden! Wir ersuchen die Workshop-Leiter/innen, diese Information an die Teilnehmer/innen weiter zu geben.
Belastbarkeit
Um Yoga und ähnliche Übungsweisen in der Gruppe auszuführen, braucht man eine normale psychische und physische Belastbarkeit. Kursteilnehmer/innen sind verpflichtet, den Lehrer/innen Einschränkungen und Beschwerden vor Kursbeginn mit zu teilen. In manchen Fällen (wie z.B. bei nicht behandeltem Bluthochdruck oder auch in der Schwangerschaft) sind viele Übungen kontraindiziert sind bzw. ist eine spezielle Übungsweise erforderlich. Im Zweifelsfalle sollte vor der Teilnahme an einem Workshop ein Arzt oder Psychotherapeut zu Rate gezogen werden, ob die angebotenen Praktiken (Yoga oder andere) gefahrlos ausgeübt werden kann.
Workshop-Leiter/innen brauchen eine gute psychische und physische Belastbarkeit, so wie die Fähigkeit, mit Gruppenprozessen umzugehen, um ihre Gruppe verantwortungsvoll durch einen Workshop zu führen. Im Zweifelsfall muss auch hier ein Arzt oder Psychotherapeut zu Rate gezogen werden.
Anleitungen und Körpersignale
Auch wenn es sich beim Yoga-Üben nicht um die Ausübung von Sport im engeren Sinn handelt, so ist mit ihm – wie mit jeder körperlichen Betätigung – ein gewisses Risiko verbunden. Insbesondere können durch falsches Üben Schmerzen oder Schädigungen entstehen. Workshop-Leiter/innen leiten verantwortungsvoll und genau an und Kursteilnehmer/innen halten sich genau an die Anleitungen des/r Lehrer/in.
Sollte eine Unsicherheit darüber auftreten, ob eine Übung gut tut, oder sollten in einer Übung Schmerzen oder auffällige Empfindungen auftauchen, muss dies dem/r Lehrer/in rück gemeldet werden.
Bei allen ansteckenden oder akuten, schwerwiegenden Krankheiten sowie bei Fieber darf die betroffene Person nicht am Kurs teilnehmen bzw. den Kurs nicht leiten.
Sichere und gesundheitsfördernde Übungspraxis
Die Workshop-Leiter/innen verpflichten sich, eine sichere und gesundheitsfördernde Übungsweise (Yoga oder andere) anzubieten. Eine detailliertere Aufschlüssung, was diese umfasst, findet man z.B. im diesbezüglichen Informations-Blatt der Yoga-Vereinigung Österreich.
Eigene Verantwortung
Generell erfolgen sowohl die Leitung von als auch die Teilnahme an einem Workshop auf eigene Verantwortung. Die Lehrer/innen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höchstens leicht fahrlässig herbeigeführte Sachschäden wird eine Haftung sowohl vom Atha Yoga-Seminarhaus als auch von Seiten der Lehrer/innen ausgeschlossen.
Versicherungungen
Es wird allen Workshop-Leiter/innen nahegelegt, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und allen Lehrer/innen und Teilnehmer/innen empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen. Sollte es nicht möglich sein, ein Seminar abzuhalten oder an einem gebuchten Seminar teilzunehmen, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Gutschrift. Es gelten die jeweils vereinbarten Stornobedingungen.
Erfüllung und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Tarragona.